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05.05.2011, 12:17 Uhr

 

Weiteres Wertgutachten zum Gasthof Puchtler liegt vor

WARMENSTEINACH. Einen Schritt weiter ist das Gerichtsverfahren um den Kauf des Gasthofs Puchtler durch die Gemeinde: Das zweite gerichtliche Wertgutachten liegt nun vor. Es ist das Vierte seiner Art.

 

Einsam wacht ein Gartenzwerg über den Warmensteinacher Gasthof Puchtler. Die Gemeinde will ihn sich über das Vorkaufsrecht sichern, damit ihn die NPD nicht bekommt. Nun liegt ein viertes Wertgutachten vor. Foto: Lammel

Zum Wert, der in dem Gutachten ermittelt wurde, wollte die Pressesprecherin des Landgerichts Bayreuth, Vizepräsidentin Christine Künzel, nur so viel sagen: Er liege in der Nähe eines vom TÜV ermittelten Wertes. Den TÜV hatte der Eigentümer des Gasthofs Puchtler mit einem Gutachten beauftragt. Er hatte einen Wert von 308.000 Euro für den Gasthof mit Gästezimmern und Saalbau im Zentrum Warmensteinachs ermittelt.

Der Eigentümer wollte die Immobilie vor knapp drei Jahren an den inzwischen gestorbenen NPD-Vizevorsitzenden Jürgen Rieger verkaufen, der namens einer obskuren rechten Stiftung mit Sitz in London handelte. Sagenhafte 1,84 Millionen Euro wollte Rieger laut eines notariellen Kaufvertrags angeblich für die Puchtler-Immobilie bezahlen und für weitere Flächen im Ort, auf denen nach Riegers Darstellungen eine braune Modellsiedlung entstehen sollte.

Seither gehen die Meinungen auseinander, ob das Kaufinteresse Riegers echt war oder ob man, wie andernorts durch die NPD praktiziert, eine Kommune mit der Furcht vor dem Festsetzen von Neonazis im Ort zum überteuerten Kauf einer Immobilie nötigen wollte.

Entwicklungsgebiet

Jedenfalls hatte Warmensteinach daraufhin sein Vorkaufsrecht geltend gemacht und stützte sich dabei auf die Tatsache, dass der Gasthof Puchtler innerhalb eines ausgewiesenen Entwicklungsgebiets liegt, was der Kommune bei Grundstücksverkäufen automatisch ein Vorkaufsrecht einräumt. Die Kommune hatte sich bei ihrem Preisangebot auf den Gutachterausschuss beim Landratsamt gestützt: 228.000 Euro für Gasthof und Saalbau.

Ein zunächst vom Gericht bestellter Gutachter kam auf einen Wert von 427.000 Euro. Ein Gutachten, das vor Gericht vom Anwalt der Gemeinde, Dieter Mronz, und einer Vertreterin des Landratsamts nach allen Regeln der Kunst zerlegt wurde. Mit Erfolg: Die Baulandkammer beim Landgericht unter Vorsitz von Vizepräsidentin Christine Künzel distanzierte sich von dem Gutachten und gab ein neues in Auftrag, das nun vorliegt.

In einer der vorangegangenen Sitzungen hatte die Baulandkammer unter dem Vorsitz des damaligen Vizepräsidenten Jörn Bernreuther das Vorkaufsrecht der Gemeinde bestätigt, so dass es im Grund nur noch um die Höhe des Betrags geht, den die Gemeinde zahlen müsste.

agw




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